Satzung des Sportvereins Maloche 04 - Erlangen(nicht eingetragener Verein)
vom  01. Januar 1994 mit Änderungen vom 01. Januar 1995 und 23. Dezember 1995 

§1. [Aufnahmebedingungen]
Nicht jeder dahergelaufene Möchtegernballtreter kann bei Maloche 04 - Erlangen mitspielen.
Als Voraussetzung muß die Person, die bei Maloche 04 - Erlangen aktiv werden will, in ihrem Leben
mit mindestens fünf alteingesessenen Spielern eins trinken gewesen sein.
Als Mindestmaß wird 2.0 Promille angesetzt.

§2. [Frauen]
Frauen werden geduldet, haben aber kein Wahlrecht.

§3 [Leistungsprinzip]
Das Leistungsprinzip gilt nur unter gewissen Einschränkungen.
Das Nähere regelt der Trainer:

§4 [Jahreshauptversammlung]
Die ordentliche Jahreshauptversammlung findet jaehrlich am 01.01 um 16.00 MEZ in der
Gaststätte "Spruz" statt.

§5 [Außerordentliche Versammlungen]
Außerordentliche Versammlungen koennen zu angemessenen Zeiten durch die Spieler einberufen werden.
Erforderlich hierfür ist die Vorlage mindestens der Hälfte der Unterschriften aller wahlberechtigten Spieler
beim Vorstand.

§6 [Wahlrecht]
Wahlberechtigt ist derjenige Spieler, der seinen Mitgliedsbeitrag entrichtet hat.

§7 [Wahlverfahren]
Gewählt wird nach demokratischen Grundsatzen (vgl.Bundeswahlgesetz).

§8 [Aufgabenverteilung]

§8a [Präsidentin]
- Repräsentation des Vereins bei öffentlichen Anlässen u. ä. (ansonsten siehe Kompetenzen des Bundespräsidenten,
  mit der Einschränkung, daß von der Präsidentin keine Unterschriften oder Auslandsreisen verlangt werden.

§8b [Manager]
- Spieler An- und Verkauf (in Absprache mit dem Trainer und dem Schatzmeister)
- Verhängung des Maulkorberlasses für Spieler, die sich in der Öffentlichkeit oder im Freundeskreis negativ,
  verunglimpfend oder vereinsschädigend über Maloche 04-Erlangen äußern.
- Erfüllung sämtlicher organisatorischer Pflichten, die in Verbindung mit der Führung von Maloche 04-Erlangen entstehen.
- Koordination der Tätigkeiten der verschiedenen Sportarten, in denen Maloche 04-Erlangen tätig ist.
- Gestaltung des Terminplans von Maloche 04-Erlangen

§8c [Trainer]
- Organisation des Trainings
- Aufstellung der Mannschaft (mit Absprache der Spieler), siehe §3
- Motivation der Mannschaft
- Festlegung der Taktik (entsprechend körperlicher und geistiger Verfassung der Maloche-Spieler und des Gegners
  unter Berücksichtigung der Platzverhältnisse).

§8d [Pressereferent]
- Öffentlichkeitsarbeit (Photos, Inerviews, Zeitungsartikel, Plakate, usw.)

§8e [Schatzmeister]
- Tätigung der Ein- und Ausgaben nach Absprache mit den jeweils zuständigen Funktionären, bzw. Amtsinhabern
- Buchführung
- Auskunftspflicht gegenüber dem Manager, dem Finanz- und Verwaltungsrat und jedem Spieler auf Anfrage
- Kontaktaufnahme und evtl. Vertragsabschluß mit Sponsoren
- Verhandlungen mit anderen Vereinen über Ablösesummen und Kopfgeld beim An- und Verkauf von Spielern,
   Managern, Trainern, Schatzmeistern, usw.

§8f [Finanz- und Verwaltungsrat]
- Kontrolle, Zurechtweisung und ggf. Entlassung des Schatzmeisters und des Managers bei Amtsmißbrauch
- Mitwirken bei Ausgaben über DM 40,--
- Einsicht in alle Unterlagen

§8g [Vorstand]
Der Vorstand wird aus dem Finanz- und Verwaltungsrat, dem Manager und dem Schatzmeister gebildet.

§9 [Vereinsfarben und Logo]
Die Vereinsfarben sind Schwarz-Rot.

§10 [Sportarten]
Neben Fußball (Hauptsportart) existieren noch weitere Sportarten. In den Untersportarten gibt es nur einen Teamchef,
der sämtliche Ämter in sich vereint. Sportart Snooker; Teamchef z.Z. Oz. Bei nicht Ausführung einer Untersportart
innerhalb von 360 Tagen, wird diese abgeschafft.

§11 [Bus]
Nur Ämter bekleidende Mitglieder von Maloche 04-Erlangen sind bereichtigt, bei Auswärtsspielen, Turnieren, usw. im
Mannschaftsbus mitzufahren (nur 8 Plätze, -nix für ungut-, es lebe der Sport!). "Nicht-Busfahrer" müssen leider laufen, radfahren,
öffentliche Verkehrsmittel benutzen, trampen o.ä.
 



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G. Morgenroth 08.02.00